Hausordnung

Wir heißen Sie herzlich in unserem katholischen Familienzentrum St. Willibrord willkommen.
Für die Arbeit in unserer Einrichtung gelten die gesetzlichen Regelungen des Landes NRW
mit den vereinbarten Bildungsgrundsätzen und die folgende Ordnung der Kindertagesstätte
(Hausordnung) im Zusammenhang mit unserer Konzeption in der aktuellen Fassung.

Die Ordnung der Kindertagesstätte gilt für alle Eltern und Sorgeberechtigten dieser
Einrichtung. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass auch weitere Bezugspersonen (z.B.
Gäste oder Abholer) mit den Regeln der Kita vertraut sind.

Die aktuelle Fassung der Hausordnung ist immer im Familienzentrum und auf der Homepage
(kita-stwillibrord.de) einsehbar. Über das Erscheinen einer neuen Version wird per Aushang
informiert.

Das Kindergartenjahr beginnt zum 01. August eines Jahres und endet zum 31. Juli des
darauffolgenden Jahres.

Die regelmäßigen Öffnungszeiten und die Tage, an denen die Einrichtung geschlossen ist
(Schließungszeiten), werden nach Anhörung des Elternbeirates vom Träger festgelegt und
durch einen Aushang / Schreiben bekannt gegeben. Schließungszeiten sind insbesondere in
Ferienzeiten, an Brückentagen und an Fortbildungstagen des pädagogischen Teams. Die
Schließzeiten werden den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben.

Wir richten uns an die Schließzeiten, die im Kibiz des Landes NRW verankert sind. Derzeit
sind dies maximal 27 Schließungstage pro Kindergartenjahr.

Bisher: Sommerferien: 1-3 Wochen

Weihnachten: Zwischen Weihnachten und Neujahr

Bitte beachten Sie, dass trotz guter Planung personelle Engpässe auftreten und kurzfristige
Schließungen oder Kürzungen der Betreuungszeit notwendig werden können. Der Träger ist
berechtigt, aus betrieblichen oder personellen Gründen die Öffnungszeiten zu ändern oder
die Einrichtung bzw. einzelne Gruppen vorübergehend zu schließen. Die Eltern werden
hierüber unverzüglich informiert. Das Vorgehen ergibt sich aus den einrichtungsbezogenen
Notfallplänen und werden Ihnen regelmäßig erläutert.

Die Kinder sollten die Kindertagesstätte regelmäßig besuchen. Das gibt ihnen Sicherheit und
Struktur. Für ein rechtzeitiges Bringen und Abholen der Kinder ist unbedingt Sorge zu tragen.

Bitte sprechen Sie Abweichungen in der Bringzeit mit dem pädagogischen Personal ab
oder rufen ggf. an, um die Kita zu informieren.

Bringzeiten: 07.00 Uhr – 09.00 Uhr
Essenszeiten: 12.00 Uhr – 12.30 Uhr
Ruhezeiten: 12.45 Uhr -13.30 Uhr

Die tägliche Betreuungszeit richtet sich nach Ihren persönlichen Vertragsinhalten

→ 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei einem 25-Stunden-Vertrag
→ 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr bei einem 35-Stunden-Vertrag oder
→ 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr bei einem 35-Stunden-Vertrag
→ Mo- Do 7.00 Uhr bis 16.15 Uhr, Fr 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr bei einem 45- StundenVertrag

Die Aufsichtspflicht auf dem Weg von und zur Einrichtung obliegt alleine den Eltern. Die
Aufsichtspflicht der Kindertagesstätte beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes
an die pädagogischen Mitarbeiter. Die Aufsichtspflicht endet mit Übergabe des Kindes an die
Eltern oder der zur Abholung berechtigten Person. Die sorgeberechtigten Personen sind
dazu verpflichtet, dem Personal schriftlich aufzulisten, wer das Kind abholen darf. Dies wird
in der Kinderakte hinterlegt.

Die Aufsichtspflicht des Trägers bzw. des pädagogischen Personals besteht nicht, wenn die
Eltern oder die von den Eltern beauftragten Begleitpersonen das Kind zu einer Veranstaltung
begleiten und dort mit ihm anwesend sind.

Die in der Kindertageseinrichtung betreuten Kinder sind durch die gesetzliche Unfallkasse
des Landes NRW versichert:

 • auf dem direkten Weg zur Kindertageseinrichtung, sowie auf dem direkten Weg nachHause,
 • während des Aufenthaltes in der Kindertageseinrichtung innerhalb der Öffnungszeit,
 • bei allen Tätigkeiten, die sich aus dem Besuch der Kindertageseinrichtung ergeben, z.B. im Gebäude, auf dem Gelände und außerhalb der Kindertageseinrichtung, auch bei externen Unternehmungen im Rahmen der pädagogischen Arbeit / bei Festen.

Eltern / Erziehungsberechtigte sind verpflichtet einen Unfall, den das Kind auf dem Weg zur oder von der Kindertagesstätte hat, unverzüglich zu melden, damit der Meldepflicht
gegenüber der Unfallversicherung nachgekommen werden kann. Gleiches gilt für einen
Unfall in der Kindertageseinrichtung, der ggf. erst zu Hause bemerkt wird.

Kleidungsstücke, Taschen und Ähnliches sollten mit vollem Namen des Kindes
gekennzeichnet sein. Verlust, Verwechslung, Beschädigung und/oder Beschmutzung der
Kleidung und andere mitgebrachten Gegenstände sind durch die Kindertagesstätte nicht
versichert. Wir empfehlen, keine Wertgegenstände mitzubringen. Es besteht
Haftungsausschluss, d.h. die Kindertagesstätte kann nicht zur Kostenübernahme
herangezogen werden.

Fahrzeuge aller Art mit Elektroantrieb sind wie Kraftfahrzeuge zu werten und müssen vor der
Kindertagesstätte abgestellt werden. Bitte schließen Sie Ihr Fahrzeug ab. Achten Sie darauf,
keine Flucht- und Rettungswege zu versperren.

Grundsätzlich gehören erkrankte Kinder nicht in eine Kindertagesstätte. Zum einen sollen
Ihre Kinder sich in Ruhe erholen können, zum anderen ist es nicht akzeptabel, die
Ansteckung anderer Kinder und des pädagogischen Teams zu riskieren. Wir verweisen in
diesem Zusammenhang auf die (mit dem Betreuungsvertrag) ausgehändigte Belehrung
gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz. Einige Krankheiten sind seitens der Kindertagesstätte
meldepflichtig. Dazu werden dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten übermittelt.
Dies können Sie der aushängenden Tabelle des Gesundheitsamts der StädteRegion Aachen
entnehmen.

Kinder dürfen nach Krankheit wiederkommen, wenn sie (ohne Einwirkung von
Medikamenten) beschwerdefrei oder wirklich gesund und erholt sind. Hierbei ist die
Wiederzulassungstabelle der StädteRegion Aachen ebenfalls Grundlage.

Sollte ein Kind im Laufe des Tages durch gesundheitliche Einschränkungen auffallen, ist das
pädagogische Personal berechtigt, das Kind abholen zu lassen. Gleiches gilt, wenn ein Kind
nach Krankheit nicht ausreichend erholt ist, um dem KiTa-Alltag gewachsen zu sein. Eltern
(oder andere benannte Bezugspersonen) müssen jederzeit telefonisch für Notfälle erreichbar
sein oder der Kindertagesstätte Notfallkontakte zur Verfügung stellen.

Das pädagogische Personal der Kindertagesstätte übernimmt generell keine
Medikamentengabe. Sollte eine Medikation im Rahmen einer Erkrankung notwendig sein,
kann eine Einzelfallentscheidung in Betracht gezogen werden, um dem Kind die Teilhabe in
der Kindertagesstätte zu ermöglichen.

Hierzu bedarf es einer ärztlichen Verordnung und einer schriftlichen Vereinbarung mit der
Einrichtung. Eltern sind in diesen Fällen in der Bringschuld (Informationsweitergabe bei
veränderten medizinischen Situationen, Prüfung der Menge/ Haltbarkeit von Medikamenten
etc.). Ein entsprechendes Dokument zur Medikamentengabe hält die Einrichtung vor und
kann jederzeit an die Eltern / Sorgeberechtige weitergegeben werden, damit es
anschließend ausgefüllt zurückgegeben werden kann.

In Notfällen wird zunächst Erste Hilfe geleistet und ggf. der Rettungsdienst alarmiert. Das
pädagogische Personal nimmt alle zwei Jahre an einer Erste-Hilfe-Schulung teil.

Im Falle von Unfällen und Zeckenbiss werden die Eltern schnellstmöglich kontaktiert, um das
weitere Vorgehen abzustimmen. Eltern sind selbstverständlich selbst verantwortlich, täglich
nach möglichen Zecken an ihren Kindern zu schauen. Wir entfernen Zecken nur mit einer
schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern / Erziehungsberechtigten, da es sich
rechtlich gesehen um einen Eingriff in die persönliche Unversehrtheit des Kindes handelt und
damit als medizinischer Eingriff gewertet wird. Die Entscheidung obliegt den Eltern /
Sorgeberechtigten, ob die Zeckenentfernung in Eigenverantwortung oder durch ärztliche
Hilfe geschieht.

Die Kinder sollen im Sommer bereits eingecremt in die Kindertagesstätte kommen. Das
pädagogische Personal trägt nach Bedarf erneut Sonnencreme auf. Hierfür müssen die
Eltern eine eigene, mit Namen versehene, Sonnencreme mitgeben. Die Eltern achten selbst
auf Haltbarkeit und ausreichende Menge. 

Eltern sorgen für eine wetterangemessene Kopfbedeckung (im Sommer einen Sonnenhut
o.ä. und im Winter eine Mütze). Ihr Kind braucht in der KiTa Hausschuhe/ Anti-Rutsch-
Socken und Gummistiefel sowie Matsch-Kleidung. Achten Sie bitte generell auf
angemessene Kleidung (leicht anzuziehen und dem Wetter angepasst), die Ihr Kind kennt.
Sorgen Sie bitte außerdem dafür, dass ausreichend Wechselwäsche, Windeln und
Feuchttücher vorhanden sind. Fehlende oder unpassende Kleidung kann dazu führen, dass
Ihr Kind ggf. nicht an Angeboten teilnehmen kann. Beachten Sie, dass niemand für
Verschmutzungen, Schäden oder Verlust der Kleidung haftet (s.h. Punkt 6).

Kinder bringen grundsätzlich kein Bargeld, sowie elektronischen Spielzeuge, Smart Watches,
Kameras, Airtags, Handys oder Tonaufnahmegeräte/ Spielzeuge mit dieser Funktion mit in
die Kindertagesstätte. Für Beschädigungen / Verlust übernehmen wir keine Haftung. Sollte
dem pädagogischen Personal solches „Spielzeug“ auffallen, sind sie berechtigt, diese bis
zum Eintreffen der Eltern / Erziehungsberechtigten aufzubewahren.

Das Fotografieren ist auf dem Kita Gelände nicht erlaubt. Bei Festen, darf ausschließlich das
eigene Kind fotografiert werden und es dürfen generell keine Bilder oder Videos der
Einrichtung in die sozialen Medien veröffentlicht werden.

Um Gefahren zu vermeiden, haben sich alle Eltern bei selbst mitgebrachten Speisen immer
an folgende Grundsätze zu halten. Verzichten Sie auf Speisen, die mit rohen Eiern
hergestellt werden, sowie auf Speisen mit Mett und Tartar. Rohmilch und Vorzugsmilch
müssen abgekocht sein. Achten Sie bitte unbedingt darauf, nur Produkte mitzubringen, die
ein ausreichendes Mindesthaltbarkeitsdatum besitzen. Achten Sie darüber hinaus auf die
korrekte Lagerung von Lebensmitteln. Speisen, die grundsätzlich im Kühlschrank lagern, müssen auch gekühlt (Kühlbox) transportiert werden. Wir nehmen nur Wassereis entgegen.
Sahneeis, sowie Kuchen oder Torten mit Sahne oder Alkohol sind untersagt. Bereiten Sie
Speisen erst an dem Tag zu, an dem sie mitgebracht werden. Trockenkuchen muss immer
durchgebacken sein. Um mögliche Erstickungen zu vermeiden, sollen runde oder ovale
Lebensmittel (kl. Tomaten, Trauben, Beeren) bitte im Längsweg halbieren. Verzichten Sie
bitte auf Nüsse jeglicher Form und Art. Informieren Sie sich vorab in der Kindertagesstätte,
ob mögliche Allergien vorliegen.

Auf dem kompletten Kita Gelände besteht Rauch- und Alkoholverbot, dies gibt auch bei
Festen /Feierlichkeiten die an anderen Orten durch die Kita ausgerichtet werden. Für das
Konsumieren von Cannabis gilt ein Verbot von 100 Metern rund um die Einrichtung. Tiere
sind ebenfalls nicht auf dem Gelände der Kita gestattet. Bitte leinen Sie Hunde vor der Kita
an.

Besuchern der Kindertagesstätte (alle Eltern/Verwandten/Freunden etc.)  ist das Parken auf
den Parkbuchten / Seitenstreifen zugewiesen. Das Parken auf Sperrflächen ist grundsätzlich
nicht gestattet. Zudem gilt folgendes:

 • Rettungs- und Fluchtwege sind stets frei zu halten.
 • Auf der Straße ist in besonderem Maße auf die Kinder zu achten.
 • Das gesetzliche Halteverbot entlang der Straße gilt auch für Besucher der Kita.
 • Stellen Sie den Motor ab, denn das Laufenlassen stört Nachbarn sowie Kinder.
 • Entsorgen Sie keinen Müll auf der Straße oder vor der Kita, sowie auf dem Gelände.

Bei einem Feueralarm verlassen alle Personen unverzüglich das Gebäude und versammeln
sich am ausgeschilderten Sammelplatz im Außengelände.

Regenbogengruppe am großen Tor zum Pfarrhaus,

Schmetterlingsgruppe am kleinen Tor zum Pfarrhaus,

Marienkäfergruppe an der Garage

Bitte achten Sie auf Aushänge, Hinweisschilder, Info-Mails und App-Nachrichten. Auf diesem
Weg nehmen das pädagogische Team, der Träger oder der Elternbeirat Kontakt mit Ihnen
auf.  Außerdem ist die Kindertagesstätte über Besonderheiten und Veränderungen (neue
Adresse, Bankdaten, Erreichbarkeit, Abwesenheiten, Gesundheit, E-Mailadressen o.ä.) zu
informieren. Die Nutzung der Kita-Plus-App zur Kommunikation wird vorausgesetzt.

Aushängende Listen mit Namen und Daten dürfen aufgrund der DSGVO
(Datenschutzgrundverordnung) nicht fotografiert werden. Bei Kita-Festen werden Fotos nur
vom eigenen Kind gemacht. Es ist ausdrücklich untersagt, Bilder, auf denen andere
Personen zu sehen sind, weiterzuverwenden oder zu verbreiten. Bei Aufnahme Ihres Kindes
in die Kindertagesstätte haben Sie die Möglichkeit, relevante Themen im Bereich des
Datenschutzes für Sie und Ihr Kind zu entscheiden. Eine Änderung ist jederzeit, für die
Zukunft, möglich.

Nutzen Sie für kurze Gespräche mit dem pädagogischen Team die Bring- und Abholzeiten.
Elternsprechtage finden zeitlich um den Geburtstag des Kindes statt. Für Gespräche mit
besonderem Anlass vereinbaren Sie einen Termin mit dem pädagogischen Personal.

Seien Sie Vorbild für alle Kinder. Machen Sie sich mit den Regeln vertraut und achten Sie auf
Einhaltung der Regeln. Das betrifft den freundlichen Umgangston untereinander, den
pfleglichen Umgang mit Räumlichkeiten und Ausstattung, sowie umsichtiges Verhalten zur
Sicherheit aller. Achten Sie beispielsweise darauf, dass Ihre Kinder die Fußmatte im
Eingangsbereich nutzen und den Dreck nicht durch das Haus tragen. Erlauben Sie Ihren und
anderen Kindern nicht die Eingangstüre allein zu öffnen und achten Sie darauf, dass kein
fremdes Kind mit Ihnen das Haus verlässt. Telefonieren Sie möglichst nicht, während Sie Ihr
Kind bringen oder Abholen. Diese Zeit soll ganz Ihrem Kind gehören.

Pro Kindergartenjahr fallen pro Kind 24,00 € für das monatliche, gemeinsame Frühstück an.

Die Essensrechnung wird von Ihnen rückwirkend beglichen. Sie bekommen eine Rechnung
ausgehängt, die bis zum 15. eines Monats auf folgendes Konto (DE 76 3905 0000 0009
8025 21) zu begleichen ist. Das Essen kann telefonisch (02406-61313) bis 08.00h storniert
werden.

Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern bemüht sich das
pädagogische Personal um das Wohl Ihrer Kinder. Vieles wird zur gegenseitigen
Zufriedenheit gelingen, manches vielleicht nicht. In unserer Einrichtung gibt es daher die
Möglichkeit, kritische Aspekte, Ideen, Eindrücke, Fragen und Anmerkungen mitzuteilen. Wir
freuen uns auf Ihre Rückmeldungen. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur
Verfügung; das Gespräch mit Leitung, mit Mitarbeitenden, dem Elternbeirat, dem Träger oder
die Schriftform über den Haus-Briefkasten, sowie per E-Mail. Bitte nehmen Sie an
Elternumfragen teil, das gibt uns eine wichtige Rückmeldung. Wichtig ist: nur, wenn wir
miteinander kommunizieren kann etwas verändert werden. Zudem hat der Träger eine
externe Beschwerdestelle eingerichtet. Diese Kontaktdaten entnehmen Sie dem Flyer.

In der Kita gibt es einen gewählten Elternbeirat. Er nimmt eine beratende Funktion wahr. Die
Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben des Elternbeirats sind die Grundsätze des § 9a
KiBiz (Elternmitwirkung in der Kindertageseinrichtung) geregelt.

Zum Schutz der Kinder hat der Gesetzgeber § 8a SGB VIII (zu Kindeswohlgefährdung)
geschaffen. Als Konsequenz aus diesem Gesetz werden die Erzieher/innen, die Leitung oder
auch der Träger KGV Herzogenrath-Merkstein nachdrücklich das Gespräch mit Eltern /
Sorgeberechtigten suchen und ggf. auf die Inanspruchnahme weiterführender Hilfe
hinwirken, falls dies nötig erscheint. Dies wird stets mit der gebotenen Sorgfalt und
Vertraulichkeit erfolgen und ist nicht primär als Eingriff in die Privatsphäre, sondern als Hilfe
für das Kind zu verstehen. Zudem ist unsere Haltung und ein Handlungsleitfaden im
organisationalen Schutzkonzept niedergeschrieben.

Jede unserer Kindertagesstätten verfügt zudem über ein Gewaltschutzkonzept und ist darin
geschult, Ereignisse oder Entwicklungen, die das Wohl der Kinder / Schutzbefohlenen
gefährden, zu Erkennen und angemessen zu reagieren. Die Meldewege hierzu sind
verbindlich festgehalten.

Die Hausordnung der Kindertageseinrichtung tritt ab sofort in Kraft. Gleichzeitig verliert die
bestehende Hausordnung mit sämtlichen Änderungen ihre Gültigkeit. Für alle Personen, die
sich in der Kindertagesstätte aufhalten, ist diese Hausordnung verbindlich und gilt bis auf
Weiteres.